Kirschlorbeer und Schmetterlingsstrauch – neu auf der Liste der verbotenen Organismen
Der Bundesrat hat Anfang März die Freisetzungsverordnung angepasst. Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr. Einige dieser Arten, zum Beispiel der Kirschlorbeer oder der Schmetterlingsstrauch sind auch im Meggerwald mehr oder weniger stark verbreitet und gefährden durch ihre Präsenz die heimische Artenvielfalt. Das Verbot ist ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der Strategie zu invasiven Arten in der Schweiz und hilft, dass zusätzliche invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten.
Wie kannst du dich gegen die weitere Verbreitung invasiver Arten engagieren? Wertvolle Hinweise findest du Nützliche Tipps dazu findest du bei der Umweltberatung Luzern.