, Ehrenbold Samuel

Hunde an die Leine - ab 1. April

Zum Schutz der Wildtiere gilt im Kanton Luzern während der Hauptsetz- und Brutzeit im Wald und in der Nähe von Wald vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht.

Die Leinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Vom 1. April bis am 31. Juli müssen Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. In Naturschutzgebieten und Parkanlagen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht.

Informationen des Kantons

Geoportal des Kantons Luzern (Karte)